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telc-Prüfungszentrum

Wir sind ein zertifiziertes telc-Prüfungszentrum und bieten regelmäßig DTZ-, B1- und B2-Prüfungen an. Sollten Sie eine andere telc-Prüfung wünschen, können Sie sich gerne auch an uns wenden. Selbstverständlich können wir auch Prüfungen für externe Gruppen organisieren und durchführen. Die regulären Prüfungstermine können wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen. Die Prüfungen finden entweder in unseren Räumlichkeiten des Sprachinstituts oder im Gebäude der IB Beruflichen Schulen auf dem Flugfeld statt.

 

Das Anmeldeformular für die Sprachprüfungen finden Sie hier.

 

 

Prüfungstermine gibt es auf Anfrage. 

Weitere telc-Formate bieten wir auf Anfrage an.

 

* Eine Anmeldung nach dem regulären Anmeldeschluss ist bis zum angegebenen Datum (verlängerter Anmeldeschluss) möglich. Hierfür fällt ein Verspätungszuschlag von 14,-€ an. Der Verspätungszuschlag ist mit der Prüfungsgebühr zu begleichen. 

 

** Termin unter Vorbehalt. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise kann der Termin evtl. nicht stattfinden.

 

 

Rücktrittsregelung

Bitte beachten Sie, dass eine angemeldete Prüfung nicht storniert werden kann. Die Prüfungsgebühr (inkl. eventuellem Verspätungszuschlag) fällt daher auch bei Nichterscheinen oder Absage an und kann nicht rückerstattet werden.

Ein Rücktritt von der Prüfung  muss stets schriftlich erfolgen und ist mit Kosten verbunden. Bei einem Rücktritt von der Prüfung vor dem regulären Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-€ erhoben.

Ein Rücktritt nach Anmeldeschluss ist nur aus Gründen, die der Teilnehmende nicht selbst zu vertreten hat und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest) bis zum Tag der schriftlichen Prüfung oder bei sofortiger Benachrichtigung des Prüfungszentrums  bis spätestens am darauffolgenden Werktag möglich. Nur wenn dieser Nachweis fristegerecht erbracht und von der telc GmbH anerkannt wurde, wird die Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40,-€ erstattet.

Teilwiederholung

Teilwiederholung sind ggf. auf Anfrage für folgende Prüfungsformate möglich: nicht skalierte Prüfungen der Niveaustufe B1, B2, C1. Voraussetzung ist die Vorlage der Ergebnismitteilung der teilweise bestandenen Prüfung bei der Anmeldung und die Einhaltung der vorgegebenen Frist zur Anerkennung von Teilergebnissen. Für Teilwiederholungen gibt es keine Gebührenermäßigung.