Information zum Selbstkostenbeitrag

Achtung: Erhöhung des Selbstkostenbeitrages in DeuFöV- und Integrationskursen (BAMF) seit dem 01.01.2021

Kostenbeitrag für beschäftigte Teilnehmende nach § 4 Absatz 4 DeuFöV Der Kostenbeitrag je Unterrichtseinheit für beschäftigte Teilnehmenden nach § 4 Absatz 4 DeuFöV beträgt gemäß § 4 Absatz 5 DeuFöV 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes. In Kursen mit Kursbeginn ab dem 01.01.2021 ist damit ein Kostenbeitrag von 2,32 Euro pro Unterrichtseinheit zu entrichten.

Die Integrationskursverordnung sieht in § 9 Abs. 1 vor, dass Teilnahmeberechtigte für die Teilnahme am Integrationskurs einen Kostenbeitrag zu leisten haben, der 50 Prozent des geltenden Kostenerstattungssatzes beträgt, das sind ab dem 01.01.2021 folglich 2,20€.